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Gesetz über die Nutzung des Untergrunds (GNU)

31. Oktober 2015

Der Regierungsrat schickt den Entwurf des Gesetzes über die Nutzung des Untergrunds (GNU) inklusive des Berichts in die öffentliche Vernehmlassung. Die Einwohnergemeinden, Korporationsgemeinden und die im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien und Gruppierungen sind eingeladen sich zum Gesetzesentwurf zu äussern. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende Oktober 2015.

Mit dem Gesetz werden sämtliche möglichen Nutzungen des Untergrunds geregelt, soweit dafür nicht bereits andere Bestimmungen bestehen. Damit wird bezüglich der Nutzung des Untergrunds die gewünschte Rechtssicherheit geschaffen. Das Gesetz regelt insbesondere die Exploration und den Abbau von Bodenschätzen sowie die Nutzung der Geothermie für grössere Anlagen. Der Bericht äussert sich auch zu Haftungsfragen rund um die induzierte Seismizität und zum Thema Fracking.

Baudirektion, Direktionssekretariat

 

Kontakt:

Baudirektion des Kantons Zug
Daniel Lienin
Aabachstrasse 5
Postfach
6301 Zug

Tel.: 041 728 53 17

E-Mail: daniel.lienin@zg.ch oder info.bds@zg.ch

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Typ Titel Bearbeitet
Gesetz über die Nutzung des Untergrunds; Bericht 09.07.2015
GNU; GS 09.07.2015
Schreiben an die Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten 09.07.2015

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