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Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen vom 3. Juni 1946

21. August 2013

Der Regierungsrat und das Obergericht des Kantons Zug beantragen dem Kantonsrat, das Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen vom 3. Juni 1946 einer Teilrevision zu unterziehen. Die Direktion des Innern wurde ermächtigt, die Revisionsvorlage in die Vernehmlassung zu geben. Im Zentrum der Teilrevision stehen die gesetzliche Regelung des Disziplinarverfahrens und die ausdrückliche Erwähnung der ungeschriebenen bundesrechtlichen Pflichten der Urkundspersonen. Weiter wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen für die Einführung der elektronischen öffentlichen Beurkundung und Beglaubigung, die Einführung eines elektronischen Registers der Urkundspersonen sowie den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Grundbuch- und Vermessungsamt.

Direktion des Innern, Direktionssekretariat
 

 

Kontakt

Direktion des Innern
Dr. Robert Brunner, Grundbuch- und Notariatsinspektor
Neugasse 2, 6301 Zug
Tel. 041 728 34 94
E-Mail: robert.brunner@zg.ch
 

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