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Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG)

31. März 2011

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, das Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG) in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 31. März 2011 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.

Behörden und Private sind auf Grundlagen über Grund und Boden angewiesen, wenn sie Entscheide über die Nutzung oder Veränderung des Lebensraumes fällen. Wie diese Grundlagen erhoben, verwaltet und zur Verfügung gestellt werden, regelt das neue Geoinformationsgesetz (GeoIG-ZG). Es setzt das Bundesgesetz über Geoinformation vom 5. Oktober 2007 (Geoinformationsgesetz, GeoIG; SR 510.62) um und bestimmt den Umgang mit den Geoinformationen des Kantons und der Gemeinden auf dem Gebiet des Kantons Zug. Das Gesetz bildet die Grundlage für ein kantonales Geoinformationssystem (GIS Zug) und dessen Verknüpfung mit weiteren Informationssystemen, wie etwa mit Leitungskatastern der Gemeinden. Es regelt schliesslich den Kataster für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen als Publikationsinstrument analog zum Grundbuch.

Direktion des Innern/Grundbuch- und Vermessungsamt

Kontakt:

Direktion des Innern
Grundbuch- und Vermessungsamt
Meinrad Huser
Aabachstrasse 5, 6301 Zug
Tel.: 041 728 56 01
E-Mail: meinrad.huser@zg.ch
 

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