Gesetzesänderungen zum Projekt Anstellungsbedingungen
Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion ermächtigt, die Gesetzesänderungen zum Projekt Anstellungsbedingungen in die Vernehmlassung zu schicken. Um die Attraktivität des Kantons Zug als Arbeitgeber erhalten zu können, will der Regierungsrat die Anstellungsbedingungen des Verwaltungspersonals und der Lehrpersonen optimieren. Geplant ist ein neues Lohnsystem mit Referenzfunktionen und Einreihungsplan sowie die Ablösung der Treue- und Erfahrungszulage TREZ. Ebenfalls vorgesehen ist die Erhöhung des Ferienanspruchs um drei bis fünf Tage für die Mitarbeitenden der Verwaltung und der Gerichte. Die Lehrpersonen sollen von einer zusätzlichen altersabhängigen Entlastungslektion profitieren. Der Regierungsrat schickt die Vorlage nun bis 20. September 2021 in die Vernehmlassung.
Finanzdirektion/Direktionssekretariat
Direktlink zur Kantonsratsvorlage im Kantonsratstool: www.zg.ch/krv
Kontakt
Finanzdirektion
Felix Schuler
Baarerstrasse 53, 6300 Zug
Tel.: +41 41 728 35 95
E-Mail: info.fd@zg.ch
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Beilage 0: Bericht und Antrag des Regierungsrates | 12.05.2021 | |
Beilage 1: Synopse Gesetzesänderungen | 12.05.2021 | |
Beilage 2: Verordnung über die Referenzfunktionen, Einreihungsplan und Lohneinreihung | 12.05.2021 | |
Beilage 3: Liste der Vernehmlassungsadressaten | 12.05.2021 | |
Beilage 4: Vernehmlassungsraster | 17.06.2021 | |
Schreiben an die Vernehmlassungsadressaten | 12.05.2021 |