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Konsultation zur Härtefallverordnung 2022

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV

Sehr geehrte Frau Direktorin D’Amelio-Favez

Mit Schreiben vom 7. Januar 2022 hat der Bund die Kantonsregierungen eingeladen, zum Entwurf der Härtefallverordnung 2022 mit Frist bis 17. Januar 2021 eine Stellungnahme einzureichen. Gerne äussern wir uns zum Verordnungsentwurf wie folgt:

Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst die vorliegende Verordnung, insbesondere dass mit der unveränderten Übernahme der bisherigen Kriterien der kantonale Vollzug erleichtert wird. Denn nur so ist eine rasche und einfache finanzielle Unterstützung von Wirtschaft und Gewerbe durch die Kantone möglich. Wir gehen davon aus, dass die Regelungen nach Inkrafttreten nachhaltig Bestand haben werden, da Änderungen den kantonalen Vollzug erschweren, da sie jeweils zu weitgreifenden Anpassungen führen, die teilweise rückwirkend umgesetzt werden müssen.

Details siehe Downloads.

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 17.01.2022
Ausgefülltes Antwortformular 17.01.2022

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