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Impfung gegen die Blauzungenkrankheit im Jahr 2010

Antwort an das Bundesamt für Veterinärwesen

Sehr geehrter Herr Direktor Wyss
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 23. November 2009 haben Sie der Gesundheitsdirektion den Entwurf zur Verordnung des BVET über Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit im Jahr 2010 gemein-sam mit einer Änderung der Tierseuchenverordnung unterbreitet und um Stellungnahme bis zum 7. Dezember 2009 ersucht. Wir danken für diese Möglichkeit und äussern uns unter Ein-bezug der betroffenen kantonalen Fachstellen wie folgt dazu:

Grundsätzlich stimmen wir dem vorgeschlagenen Impfobligatorium für Rinder und Schafe mit der Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen auf Gesuch hin zu.

Zur Verordnung des BVET stellen wir Ihnen folgende

1. Anträge

1. Art. 3 Abs. 1 ist wie folgt umzuformulieren: "Die Kantonstierärztin oder der Kantonstier-arzt gewährt auf Gesuch die Befreiung von der Impfpflicht."

2. Der letzte Satz in Art. 3 Abs. 2, wonach den Gesuchen um Befreiung von der Impfpflicht ein Tierverzeichnis beizulegen wäre, ist zu streichen.

3. Falls in Deutschland mehrheitlich kein Impfobligatorium für das Jahr 2010 zustande kommt, ist im Sinne eines Eventualantrages zu evaluieren, ob die Impfung generell frei-willig zu erklären ist. In diesem Fall wäre der vorliegende Verordnungsentwurf vollständig zu überarbeiten.

 

Begründung siehe Download.

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