Inkrafttreten der Änderung der Strafprozessordnung (StPO)
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 4. Juli 2022 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 16. September 2022 zum vorgesehenen Inkrafttreten der StPO-Änderung vernehmen zu lassen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und nehmen diese gerne wahr.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 09.09.2022 |