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Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen

Antwort an das Generalsekretariat der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 17. Dezember 2009 haben Sie die Kantonsregierungen einge-laden, bis 30. April 2010 zum Konkordatsentwurf über private Sicherheitsdienstleis-tungen (nachfolgend Konkordat) Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren unter Einbezug der Konkordatskommission des Kantons Zug, der Zuger Polizei, des Obergerichts des Kantons Zug sowie des Datenschutzbeauf-tragten des Kantons Zug nehmen wir innert Frist die Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.

Details siehe Download.

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Antwort an die KKJPD Dokument

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