Konsultation der Kantone zum SIL-Prozess
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 8. Oktober 2012 laden Sie uns zur Konsultation zum wieder aufgenommenen Koordinationsprozess zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) ein. Der Kanton Zug lässt sich dazu aufgrund der Vernehmlassungsunterlagen und den Ergebnissen der SIL-Koordinationsgespräche vom 29. August 2012 bzw. 2. November 2012 wie folgt vernehmen:
Anträge:
1. Das Koordinationsverfahren für einen neuen Sachplan Infrastruktur Luftfahrt sei zügig mit dem Erlass eines neuen Objektblatts abzuschliessen. Dabei ist zusätzlich aufzuzeigen, wie geflogen wird, wenn der Staatsvertrag ratifiziert wird, die Pistenausbauten in Zürich aber scheitern. In jedem Fall geht der Kanton Zug davon aus, dass mit dem neuen SIL-Objektblatt keine Erhöhung der Zahl der An- und Abflüge über sein Kantonsgebiet erfolgt.
2. Die Rahmenbedingungen eines allfälligen Staatsvertrags Schweiz/Deutschland sind zu berücksichtigen. Sofern der Staatsvertrag nicht ratifiziert würde, ist bei der zuständigen deutschen Behörde darauf hinzuwirken, dass die Auswirkungen einer einseitigen deutschen Regelung gegenüber heute möglichst keine Verschlechterung für die An- und Abflüge über Schweizer Hoheitsgebiet zur Folge haben.
3. Den Eigenschaften für den Konzeptvergleich (Lärm, Kapazität und Komplexität) wird zugestimmt.
4. Die Liste der Flugbetriebskonzepte und der Flugrouten wird als umfassend beurteilt.
5. Die nicht mehr von Norden anfliegenden Flugzeuge sollen künftig primär über die Ostroute zum Flughafen geführt werden (Ostkonzept).
6. Die sogenannte "Ertüchtigung Ostkonzept" durch eine Verlängerung der Startpisten 28 und 32 sowie die Umrollung und Schnellabrollwege bei der Piste 28 sei umzusetzen.
7. Sofern der gekröpfte Nordanflug realisiert werden kann, soll, wie vorgesehen, dafür auch die Westroute in Betracht gezogen werden (Konzept CNA).
8. Das Flugbetriebskonzept Straight 16 mit direkten Abflügen nach Süden ist höchstens für spezielle Wettersituationen vorzusehen und darf nicht zur Kapazitätserhöhung eingesetzt werden.
9. Der Grundsatz des "Continuous descent approach" sei konsequent umzusetzen.
10. Ausserhalb der Betriebszeiten des Militärflugplatzes Emmen sind die Südstarts direkt auf GERSA zu führen, auf eine Schleife über die Agglomeration Zug ist zu verzichten.
11. Die Streuung der Südanflüge von GIPOL auf die Piste 34/16 ist zu reduzieren und die Anflüge sind ausserhalb der dicht bebauten Agglomeration Zug zu konzentrieren.
Begründung siehe Download.
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