Konsultation zu einem interkantonalen Konkordat für eine obligatorische Erdbebenversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Auftrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat die Konferenz der Kantonsregierungen KdK mit Schreiben 11. März 2016 die Kantonsregierungen eingeladen, zu zwei konkreten Fragen im Zusammenhang mit der möglichen Schaffung eines interkantonalen Konkordats für eine obligatorische Erdbebenversicherung bis 27. Mai 2016 Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit innert Frist gerne wahr.
Allgemeine Bemerkungen
Der Regierungsrat des Kantons Zug steht aufgrund der im weltweiten Vergleich mässigen bis mittleren Erdbebengefährdung in der Schweiz der Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung kritisch gegenüber. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Vernehmlassung des Kantons Zug vom 29. Oktober 2013 in der Beilage. An dieser Grundsatzhaltung hat sich seither nichts geändert.
Beantwortung der Fragen
Siehe Downloads.
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an die Konferenz der Kantonsregierungen | 23.05.2016 | |
Beilage: Vernehmlassung des Kantons Zug vom 29. Oktober 2013 (ohne Beilage) | 23.05.2016 |