Konsultation zur Änderung der Covid-19-Verordnung 3
Staatssekretariat für Migration SEM
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit E-Mail vom 3. März 2022 an die Staatskanzlei haben Sie die Kantonsregierung eingeladen, zur Änderung der Einreisebestimmungen gemäss Covid-19-Verordnung 3 Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion mit der direkten Beantwortung beauftragt. Wir haben unsererseits die Gesundheitsdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion sowie das Amt für Migration und die Stabsstelle Notorganisation konsultiert.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 10.03.2022 |