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Mandatsentwürfe zu Verhandlungen mit den USA über einen Wechsel zu Modell 1 der FATCA-Abkommen und mit weiteren Staaten über den automatischen Informationsaustausch

Konferenz der Kantonsregierungen KdK

Sehr geehrter Herr Mayer

Wir danken Ihnen für die Zustellung der Unterlagen vom 16. Juli 2014 zu den erwähnten Mandatsentwürfen. Der Regierungsrat folgt in seiner Stellungnahme den Ausführungen der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK).

Anträge

1.  Den Mandatsentwürfen zu Verhandlungen mit der EU, den USA über einen Wechsel zu Modell 1 der FATCA-Abkommen und mit weiteren Staaten über den automatischen Informationsaustausch, Entwurf KdK vom 16. Juli 2014, wird mit den folgenden Ergänzungen zugestimmt.

2.  Mit Blick auf die legislative und administrativ-technische Umsetzung stellen wir folgende Anträge:

a)  Es ist sicherzustellen, dass es zu keinerlei innerschweizerischem automatischem Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten in der Schweiz und schweizerischen Steuerbehörden kommt.

b)  Es ist sicherzustellen, dass die derzeitigen Selbstbindungen des Steueramtshilfegesetzes (StAHiG) bezüglich Weiterverwendung von Bankinformationen durch schweizerische Steuerbehörden (Art. 21 Abs. 2 StAHiG) und Ersuchen nach im Ausland gelegenen Bankinformationen (Art. 22 Abs. 6 StAHiG) entfallen. Es wäre eine unsinnige Verkürzung der Reziprozität, wenn aufgrund des AIA aus dem Ausland erhaltene Bankinformationen zu in der Schweiz steuerpflichtigen Personen durch kantonale Steuerbehörden nicht verwertet werden könnten, sondern bei der ESTV auf Halde kämen oder gar vernichtet werden müssten. Ebenso unsinnig wäre es, wenn schweizerische Steuerbehörden nicht auf dem anfrageweisen Amtshilfeweg klärende und zusätzliche Informationen zu Bankdaten vom Ausland erfragen könnten und einzig auf die Androhung von Ermessensveranlagungen angewiesen blieben. Die Qualität der aus dem Ausland automatisch erhaltenen Informationen ist ungewiss und macht möglicherweise weitere Abklärungen im Ausland erforderlich.

c)  Die Einführung einer geeignet abgefassten Delegationsnorm an den Bundesrat ist zu prüfen. Sie soll es ihm ermöglichen, künftige AIA-Abkommen mit einzelnen Staaten ohne Durchlaufen des parlamentarischen Ratifikationsprozederes abzuschliessen. Zwar zählen Dauer und eine gewisse Schwerfälligkeit der Entscheidungsprozesse durchaus zu den Stärken der Schweiz. Sie können sie jedoch auch unnötigerweise schwächen, wenn es um die Umsetzung internationaler Standards geht, die nach anfänglichem Widerstand unter Inkaufnahme von Nachteilen schlussendlich doch übernommen werden. Es gilt, einen Mittelweg zwischen dem bewährten Tempo der Schweiz und dem mitunter zu forschem Tempo der Staatengemeinschaft zu finden.

d)  In die legislativen und technisch-administrativen (insbesondere Informatik) Arbeiten zur Umsetzung des AIA sind die Kantone eng zur Mitwirkung einzubeziehen.

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und die Berücksichtigung unserer Anträge.

Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an die KdK 14.08.2014

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