Massnahmen zur Verringerung der Mikroverunreinigungen in den Gewässern zum Schutze des Ökosystems und des Trinkwassers
Antwort an den Bund
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 25. November 2009 haben Sie die Kantone zur Anhörung mit Frist bis 17. Februar 2010 eingeladen. Auf vielseitige Anfragen haben Sie die Frist bis 30. April 2010 verlängert, wofür wir uns bedanken.
Mikroverunreinigungen in den Gewässern sind ein ernst zu nehmendes Problem. Wir begrüssen die Absicht des Bundes, im Sinne der Vorsorge eine Verminderung des Eintrages von organischen Spurenstoffen in die Gewässer zu erwirken. In zwei wesentlichen Punkten ist der vorliegende Entwurf zur Änderung der Gewässerschutz-verordnung aber ungenügend.
Details siehe Download.
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