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Nationales Kindesschutzprogramm

Antwort an den Bund, Online bis 24. März 2010

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 1. Dezember 2009 geben Sie den Kantonen Gelegenheit, zum geplanten Nationalen Kindesschutzprogramm im Sinne einer Konsultation Stellung zu nehmen. Gerne nehmen wir diese Gelegenheit wahr.

Grundsätzlich begrüssen wir eine verstärkte Aktivität des Bundes im Bereich des Kindesschutzes. Das vorgelegte Programm ist mit über 90 Expertinnen und Experten in Kindesschutzfragen entstanden. Mit 29 Projektvorschlägen in verschiedenen Themengebieten und Interventionsebenen erscheint es jedoch sehr komplex. Zudem haben die Projektvorschläge bereits einen hohen Konkretisierungsgrad. Verantwortungsträgerinnen und -träger im Kindesschutz sind primär die Kantone und Gemeinden. Wir bedauern deshalb, dass die Kantone bei der Ausgestaltung dieses Programms nur marginal mitwirken konnten. Wir kommen zudem auch zum Schluss, dass schweizweite Konferenzen, die im Kindesschutz involviert sind, bei der Entstehung der Projektvorschläge eine eher untergeordnete Rolle spielten. Gerade aus diesem Grund stellen wir die Praxistauglichkeit dieses ehrgeizigen Programms in Frage.

Zu den Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

Details siehe Download.

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