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Neue Verordnung des UVEK über die Leistungen und Vorhaltekosten der öffentlichen Wehrdienste für den Einsatz auf Eisenbahnanlagen

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 9. August 2012 (Eingang 13. August 2012) hat das Bundesamt für Verkehr die Kantone eingeladen, bis 22. Oktober 2012 zu der neuen Verordnung des UVEK über die Leistungen und Vorhaltekosten der öffentlichen Wehrdienste für den Einsatz auf Eisenbahnanlagen Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr.


Details siehe Download.

 

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