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Neuordnung der Spitalplanung und -finanzierung

01. März 2011

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2010 den Entwurf zur Neuordnung der Spitalplanung und -finanzierung für die Vernehmlassung freigegeben. Auf den 1. Januar 2012 tritt die neue Spitalfinanzierung des Bundes in Kraft. Die bundesrechtlichen Vorgaben bedingen auf diesen Zeitpunkt einen Systemwechsel und Anpassungen der kantonalen Regelungen zur Spitalplanung und Spitalfinanzierung. Die Neuordnung hat eine Teilrevision von zwei Gesetzen und die Aufhebung zweier Kantonsratsbeschlüsse zur Folge.

Kontakt:

Gesundheitsdirektion
Roman Balli, Rechtsdienst
Neugasse 2, 6300 Zug
Tel.: 041 728 35 02
E-Mail: info.gd@zg.ch
 

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