Neuregelung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und Anpassung der Zulassungsvoraussetzungen der Hebammen (Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung [KLV]) und der Verordnung über die Krankenversicherung [KVV])
Eidgenössisches Departement des Innern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset
Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme im obengenannten Geschäft und stellen die folgenden Anträge:
1. Auf die Neuregelung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sei zu verzichten.
2. Betreffend der Änderungen der KVV (Anpassung der Zulassungsvoraussetzungen der Hebammen sowie der Personen, die auf ärztliche Anordnung hin Leistungen erbringen) seien die Anträge der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK [Beilage 1]) zu berücksichtigen.
Begründungen siehe Downloads.
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 26.09.2019 | |
Beilage: Stellungnahme der Gesundheitsdirektorenkonferenz | 26.09.2019 |