Obligationenrecht. Revision des Verjährungsrechts: Inkrafttreten des neuen Rechts
Bundesamt für Justiz
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 10. Juli 2018 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich zum geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung des Obligationenrechts betreffend Verjährungsrechts zu äussern.
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass aus Sicht des Kantons Zug keine Gründe bestehen, die gegen eine Inkraftsetzung des revidierten Bundesrechts auf den 1. Januar 2020 sprechen.
Wir danken für die Möglichkeit der Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
Regierungsrat des Kantons Zug
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 30.08.2018 |