Parlamentarische Initiative 10.538. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen
SECO
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 27. Mai 2014 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats die Kantone betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51) zu einer Stellungnahme eingeladen. Davon macht der Kanton Zug Gebrauch und stellt gestützt auf die Beurteilung des Amtes für Verbraucherschutz folgenden Antrag:
Es sei die vorgeschlagene Änderung des THG abzulehnen und dabei der von der Minderheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats vertretenen Argumentation zu folgen.
Begründung siehe Downloads.
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Antwort an den Bund | 21.08.2014 |