Parlamentarische Initiative. Mehr Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Änderung von Art. 210 OR
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 1. Juni 2010 bittet uns die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats um Stellungnahme zu oben erwähntem Geschäft.
Wir begrüssen die Verlängerung der Verjährungsfrist nach Art. 210 Abs. 1 OR. Die Erhöhung von einem auf zwei Jahre gemäss Variante 1 halten wir für sachgerecht. Damit würde eine gleichlautende Regelung, wie sie Art. 39 Abs. 2 Wiener Kaufrecht für die Rügefrist kennt, geschaffen. Eine fünfjährige Verjährungsfrist, wie sie in Variante 2 vorgesehen ist, ist zu lang, weil in vielen Fällen diese Frist die Lebens- oder Nutzungsdauer vieler Kaufgegenstände überdauern würde. Wir geben daher der Variante 1 den Vorzug.
Für die Gelegenheit zur Stellungnahme bedanken wir uns.
Freundliche Grüsse
Regierungsrat des Kantons Zug
Peter Hegglin Tino Jorio
Landammann Landschreiber
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
---|---|---|
Antwort an den Bund | Dokument |