Reallohnerhöhung von 2% für das Staatspersonal
30. Juni 2008
Reallohnerhöhung von 2% für das Staatspersonal, die Magistratspersonen und das Lehrpersonal der gemeindlichen Schulen per 1. Januar 2009: Vernehmlassung zum Antrag des Regierungsrates
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2008 beschlossen, den kantonalen Angestellten per 1. Januar 2009 eine Reallohnerhöhung von 2% zu gewähren. Dazu ist eine Teilrevision des Personalgesetzes erforderlich. Aufgrund der Gesetzesverweisung im Lehrpersonalgesetz auf das Personalgesetz sind von dieser Gesetzesrevision auch die gemeindlichen Lehrpersonen betroffen.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Lohnerhöhung, Bericht und Antrag des Regierungsrates | Dokument | |
Lohnerhöhung, Einladung zur Vernehmlassung | Dokument | |
Lohnerhöhung, Gesetzestext | Dokument |