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Reallohnerhöhung von 2% für das Staatspersonal

30. Juni 2008

Reallohnerhöhung von 2% für das Staatspersonal, die Magistratspersonen und das Lehrpersonal der gemeindlichen Schulen per 1. Januar 2009: Vernehmlassung zum Antrag des Regierungsrates

Der Regierungsrat des Kantons Zug hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2008 beschlossen, den kantonalen Angestellten per 1. Januar 2009 eine Reallohnerhöhung von 2% zu gewähren. Dazu ist eine Teilrevision des Personalgesetzes erforderlich. Aufgrund der Gesetzesverweisung im Lehrpersonalgesetz auf das Personalgesetz sind von dieser Gesetzesrevision auch die gemeindlichen Lehrpersonen betroffen.

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