Reform der Altersvorsorge 2020
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken dem Bundesrat für die Einladung zur Vernehmlassung. Wir reichen Ihnen unsere Stellungnahme innert Frist ein und danken heute schon für die Berücksichtigung unserer Anliegen.
In einem ersten Schritt möchten wir wichtige Elemente aus der Sicht des Kantons Zug aufzeigen. Dann werden wir uns in einem zweiten Schritt je einzeln zu den Kernbereichen AHV und BVG äussern. Dabei sind wir allerdings der Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Kantone ist, versicherungs- oder gesetzestechnische Hinweise zu machen. Im letzten kurzen Abschnitt machen wir einen Vorschlag, der sich nicht in der Vorlage findet.
Dem Ganzen stellen wir folgende Anträge voran und begründen diese im Rahmen der nachfolgenden Stellungnahme:
- Auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV sei zu verzichten. Stattdessen sei das Referenzalter schrittweise auf 67 Jahre zu erhöhen; eventualiter sei nur ein erstes MWST-Prozent freizugeben; das zweite MWST-Prozent sei an die Erhöhung des Referenzalters über 65 Jahre zu knüpfen.
- Art. 40sexies des Bundesgesetzes über Alters- und Hinterlassenenversicherung sei zu streichen.
- Die neu vorgeschlagene Altersstaffelung bei den Altersgutschriften sei zu unterlassen. Stattdessen sei das bisherige Regime beizubehalten, wobei die jüngste Kategorie (25–35) von 7 % auf 10 % anzuheben und der Sparprozess ab Alter 21 einzuführen sei.
- Der Mindestumwandlungssatz sei nicht im BVG, sondern durch den Bundesrat festzulegen.
- Der Bezug der Pensionskassengelder sei stark einzuschränken. Ein genügender Sockelbetrag des Pensionskassenguthabens solle zwingend in Form einer Rente ausbezahlt werden.
- Die Leistungen der AHV und der Familienzulagen seien aufeinander abzustimmen.
Begründung siehe Download.
Download
Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an den Bund | Dokument |