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Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2012 - Anhörung zum Bericht der Eidg. Finanzverwaltung

Antwort an die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrter Herr Huber

Für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) vom 21. Juni 2011 betreffend Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2012 danken wir bestens.

Anträge:

1. Gemäss aktuellem Kenntnisstand haben wir keine Bemerkungen zu den Berechnungen anzubringen.
2. Es sei eine Belastungsobergrenze einzuführen.
3. Wir sind damit einverstanden, dass die nachgelieferten Daten des Kantons Waadt für die Berechnung des Ressourcenpotentials 2012 verwendet werden und auf eine rückwirkende Korrektur der Referenzjahre 2009–2011 verzichtet wird.
4. Die Verwendung des Faktors Beta bei provisorischen Veranlagungen von Gewinnen der juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus, sofern die provisorischen Angaben in gleichwertiger Qualität wie die definitiv veranlagten Angaben geliefert werden können (Art. 19 Abs. 5 i.V.m. Art. 54 FiLaV), soll in definitives Recht überführt werden.

Begründung siehe Download.

 

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