Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2013: Anhörung zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrter Herr Huber
Für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) vom 22. Juni 2012 betreffend Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2013 danken wir bestens.
Anträge:
1. Der Finanzausgleich sei basierend auf den im Bericht dargestellten Daten, welche aus Sicht des Kantons Zug plausibel erscheinen, festzusetzen.
2. Die statistischen Grundlagen im Bereich Bevölkerungsstatistik seien wie im Bericht vorge¬schlagen anzupassen.
3. Der im Bericht vorgeschlagene Faktor Alpha von 0,8% sei für das Referenzjahr 2013 und auch rückwirkend für das Referenzjahr 2012 zu verwenden.
4. Auf die Einführung eines Faktors Epsilon sei wie im Bericht vorgeschlagen zu verzichten.
5. Die Regelung, dass der Faktor Beta bei provisorischen Veranlagungen von Gewinnen juris¬ti¬scher Personen mit besonderem Steuerstatus verwendet wird, sofern die provisori¬schen Angaben in gleichwertiger Qualität wie die definitiv veranlagten Angaben geliefert werden können, sei ins definitive Recht zu überführen (Art. 54 Abs. 1 in Verbindung mit 19 Abs. 5 FiLaV).
6. Es sei eine Belastungsobergrenze einzuführen.
7. Es sei eine Steuer-Dumping Regel einzuführen.
Begründung siehe Download.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren | Dokument |