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Revision CO2-Gesetz

Antwort an das Bundesamt für Umwelt, online bis 9. April 2009

Sehr geehrte Damen und Herren

Gemäss Schreiben Ihres Departementsvorstehers, Bundesrat Moritz Leuenberger, vom 5. Dezember 2008 haben wir Gelegenheit, uns zur beabsichtigten Revision des CO2-Gesetzes zu äussern. Wir unterbreiten Ihnen die

Anträge,

  1. losgelöst von der eidgenössischen Volksinitiative „für ein gesundes Klima“, jedoch in Berücksichtigung der gestützt auf Art. 3 Ziff. 9 des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschaffenen Verpflichtungen die Revision des CO2-Gesetzes an die Hand zu nehmen;
  2. die Vernehmlassungsvorlage dementsprechend zurückzuziehen und zu gegebener Zeit mit einer neuen Vorlage zu ersetzen;
  3. von unserer Beantwortung des den Vernehmlassungsunterlagen beigefügten Fragebogens einstweilen Kenntnis zu nehmen.


Begründung:

  1. Die Revision des CO2-Gesetzes ist ausdrücklich als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative „für ein gesundes Klima“ gedacht. Diese Gesetzesrevision greift jedoch dem Verfahren vor, zu dem sich die Schweiz im Rahmen des sogenannten Kyoto-Protokolls verpflichtet hat. Darin heisst es, dass die als Tagung der Vertragsparteien dieses Protokolls dienende Konferenz die Erörterung von Verpflichtungen für die Folgezeiträume nach 2012 sieben Jahre zuvor mit entsprechenden Erörterungen einleitet. Vorerst muss die Schweiz innerhalb des sogenannten Verpflichtungszeitraums 2008 bis 2012 ihre Gesamtemissionen der definierten Gase um mindestens 8 % unter das Niveau von 1990 senken. Das zuständige eidgenössische Departement will nun vorweg Ziele der EU aufnehmen, ohne zu wissen, wie sich die anderen 148 Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls verhalten. Mit diesem Ansatz allerdings kommt es der eidgenössischen Volksinitiative „für ein gesundes Klima“ recht nahe (siehe Bundesblatt 2007/3669). Wir sind dennoch der Auffassung, dass mit breiterer internationaler Abstimmung und verbindlichen Schritten zur Klimaneutralität im Sinne der Variante 2 der Vernehmlassungsvorlage letztlich mehr erreicht wird. Die Schweiz steht nicht an vorderster Position der Staaten, die mit einer Reduktion von schädlichen Gasen der besseren Entwicklung unseres Klimas dienen könnten. Das Vorgehen nach Kyoto-Protokoll erfordert zwar Zeit, ist jedoch staatsvertraglich abgestützt, im Gegensatz zu nichtbindenden Richtlinien der EU.
  2. Aus diesen Gründen ist die Vernehmlassungsvorlage unausgegoren. Wir empfehlen den Rückzug und erwarten eine Neuauflage je nach Fortschritt der Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls. Diese Empfehlung stimmt materiell überein mit der Haltung der Konferenz kantonaler Energiedirektoren. Deren Auffassung teilen wir.
  3. Wir möchten es dennoch nicht versäumen, Ihnen den Fragebogen ausgefüllt in der Beilage zu unterbreiten, verknüpfen damit jedoch den Vorbehalt, dass wir die Antworten indikativ verstanden wissen wollen, nachdem die Vorlage gesamthaft zurückzuziehen ist.


Wir bitten um Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug
Unterschriften  
Peter Hegglin
Landammann
Tino Jorio
Landschreiber

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Typ Titel Dokumentart
Fragen an die Vernehmlassungsteilnehmenden Dokument
Revision CO2-Gesetz Dokument

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