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Revision der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV)

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 29. April 2013 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis 28. Juni 2013 zur Revision der Verordnung vom 8. November 1978 über die Schifffahrt auf schweizeri-schen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung [BSV]; SR 747.201.1) Stellung zu nehmen.

Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne wahr.

Die vorliegende Revision der BSV umfasst drei Schwerpunkte: Zum einen werden zur Bestimmung der Fahrunfähigkeit Blutalkoholgrenzwerte festgelegt, zum anderen soll durch die Zulassung von Radar- und Satnav-Geräten als Navigationsinstrumente Schiffen ermöglicht werden, auch bei unsichtigem Wetter auslaufen zu können. Zudem soll das Verbot des Kite-Surfens ausserhalb behördlich bewilligter Wasserflächen aufgehoben werden.

Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen der BSV. Sie entsprechen weitgehend den geltenden Vorschriften im Strassenverkehr. Diese haben sich in der Praxis bewährt.

Details siehe Download.

 

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