Revision der Expatriates-Verordnung (ExpaV)
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 8. April 2014 eröffnete das Eidgenössische Finanzdepartement EFD das Anhörungsverfahren zur Änderung der Expatriates-Verordnung (ExpaV). Mit der Revision sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden:
- Beschränkung des Anwendungsbereichs der ExpaV
- Präzisierung bei den Wohnkosten im Ausland
- Präzisierung bei den Schulkosten
- Änderungen im Lohnausweis bezüglich der Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeberleistungen
- Aufhebung des Rundschreibens der ESTV vom 7. April 1988 über die «Schulgeldbeiträge von internationalen Unternehmen für die Schulung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer»
Zu den geplanten Änderungen stellen wir folgende Anträge:
- Art. 1 Abs. 1 Entwurf ExpaV, der den Anwendungsbereich der ExpaV regelt, soll wie folgt lauten:
«1Diese Verordnung gilt für Personen (Expatriates), die von ihrem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend in die Schweiz entsandt oder als Spezialist oder Spezialistin für die Erfüllung einer konkreten, ihrer Art nach zeitlich befristeten Tätigkeit vorübergehend von einem Arbeitgeber mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz angestellt werden.» - Art. 2 Abs. 2 Bst. c Entwurf ExpaV, der die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit der Schulkosten regelt, soll wie folgt lauten:
«c. die Kosten für den Unterricht der minderjährigen fremdsprachigen Kinder an fremdsprachigen Privatschulen.» - Die restlichen Anpassungen seien gemäss vorliegendem Entwurf umzusetzen.
Begründung siehe Downloads.
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an den Bund | Dokument |