Revision der Grundbuchverordnung
Antwort an den Bund
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 20. September 2010 hat das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht die kantonalen Grundbuchinspektorate und die Grundbuchämter eingeladen, zum Entwurf der total revidierten Verordnung über das Grundbuch Stellung zu nehmen (Anhörung). Die Direktion des Innern des Kantons Zug hat in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde im Grundbuchbereich ein verwaltungsinternes Mitberichtsverfahren durchgeführt und lässt dem Bund eine konsolidierte Stellungnahme zustellen.
Details siehe Download.
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