Revision der Ordnungsbussenverordnung (OBV)
Bundesamt für Justiz
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 26. April 2017 haben Sie die Kantone eingeladen, zum Entwurf der Revision der Ordnungsbussenverordnung eine Stellungnahme einzureichen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat das Geschäft an die Sicherheitsdirektion zur direkten Erledigung überwiesen.
Nach Durchsicht der Vernehmlassungsunterlagen können wir Ihnen mitteilen, dass wir mit dem Entwurf der Revision der Ordnungsbussenverordnung und den in dessen Anhang enthaltenen Tatbestände und Sanktionen grundsätzlich einverstanden sind. In verschiedenen Punkten stellen wir indes abweichende Anträge.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 04.10.2017 |