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Revision der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt

Antwort an den Bund

Sehr geehrter Herr Rocheray

Mit Schreiben vom 13. August 2010 haben Sie uns die oben erwähnte Verordnungsrevision im Rahmen einer Anhörung zur Stellungnahme zugestellt. Gerne lassen wir uns wie folgt vernehmen:

Anträge:

Wir haben keine konkreten Anträge zum Verordnungstext.


Bemerkungen

Wir begrüssen es, dass sowohl für vorübergehende Abweichungen von den Betriebsverfahren (neuer Art. 27) als auch für Plangenehmigungsgesuche (Art. 27a bis) die Anforderungen der Flugsicherheit im Vordergrund stehen.

Bezüglich Bewilligung von vorübergehenden Starts und Landungen von Luftfahrzeugen zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr zur Wahrung öffentlicher Interessen nach Anhörung der betroffenen Kantone und Flughäfen (Art. 39d) gehen wir davon aus, dass bei Naturkatastrophen (wie Vulkanausbrüchen) eine Bewilligung auch vor einer Anhörung durch das BAZL erteilt werden kann, sofern Gefahr im Verzug ist.

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme.

Freundliche Grüsse
Regierungsrat des Kantons Zug

 

Peter Hegglin      Tino Jorio
Landammann      Landschreiber


 

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