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Revision der Verordnung über die maximal anrechenbaren Kosten für Tagestaxen bei den Ergänzungsleistungen

19. Oktober 2020

Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion beauftragt, den Entwurf der Änderung der Verordnung über die maximal anrechenbaren Kosten für Tagestaxen bei den Ergänzungsleistungen vom 15. März 2011 (BGS 841.712) in die Vernehmlassung zu schicken. Adressatinnen und Adressaten gemäss beiliegendem Verzeichnis sind eingeladen, bis am Montag, 19. Oktober 2020 Stellung zu nehmen.

Gesundheitsdirektion/Direktionssekretariat

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Gesundheitsdirektion
Neugasse 2
6300 Zug
Tel.: 041 728 35 04
E-Mail: info.gd@zg.ch

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