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Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Damen und Herren

Bezug nehmend auf Ihre Einladung an die Kantonsregierungen von Anfang Juli 2010 lässt sich der Kanton Zug zur Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) wie folgt vernehmen:

Anträge:

1. Die Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen für Personen nach Art. 19 VZAE (Drittstaaten) sind wieder auf 7'000 zu fixieren.
2. Die Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen für Personen nach Art. 20 VZAE (Drittstaaten) sind wieder auf 4'000 zu fixieren.

Erläuterung und Begründung siehe Download.

 

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