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Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG; Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren 

Der Bundesrat eröffnete am 25. Januar 2023 die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG; Übergangsfinanzierung und Einwilligung).

 Wir schliessen uns grundsätzlich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) vom 9. März 2023 (Beilage 1) an. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der Kanton Zug – wie wohl auch die meisten anderen Kantone – nicht über eine genügende gesetzliche Grundlage zur Gewährung von Finanzhilfen an Stammgemeinschaften gemäss Art. 23 EPDG verfügt. Sollen sich die Kantone an der Finanzierung des elektronischen Patientendossiers beteiligen, ist zu prüfen, ob auf Bundesebene eine gesetzliche Grundlage für entsprechende Zahlungen durch die Kantone geschaffen werden kann, zumal entsprechende Rechtssetzungsverfahren in den Kantonen kaum rechtzeitig zum Abschluss gebracht werden könnten.

Details siehe Downloads.

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Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 11.04.2023
Antwortformular 11.04.2023
Stellungnahme der GDK vom 9. März 2023 11.04.2023

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