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Revision des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2003 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Sehr geehrte Damen und Herren

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat uns mit Schreiben vom 29. März 2012 eingeladen, zu oben erwähnter Gesetzesvorlage bis 6. Juli 2012 Stellung zu nehmen. Zur Vernehmlassungsvorlage äussern wir uns wie folgt:

1. Allgemeines

Wir sind mit den Zielen der Revision einverstanden und begrüssen die Ergänzung des Gesetzes um Lösungen, welche auch von juristischen Personen und Behörden im geschäftlichen Einsatz genutzt werden können. Aus Sicht der Informatik sehen wir keine Hindernisse für deren Umsetzung. Wichtig ist auch die Delegation der Kompetenzen

2. Anträge

2.1 Art. 2 sei mit einem neuen Buchstaben k zu ergänzen, in welchem der Begriff des qualifizierten Zeitstempels definiert wird.

2.2 Art. 14 Abs. 2bis OR sei der Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft in der Variante ohne obligatorischen Zeitstempel zu unterbreiten.

2.3 Es sei ein neuer Artikel mit einer Strafandrohung bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des ZertES einzufügen.

Begründung siehe Download.

 

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