Navigieren auf Kanton Zug

Revision des Eidgenössischen Finanzkontrollgesetzes (FKG)

Antwort an den Bund


Sehr geehrte Damen und Herren

Wir nehmen Bezug auf Ihre Einladung zur Vernehmlassung vom 26. Mai 2010 und äussern uns dazu wie folgt:

Anträge:

Wir beantragen:

1. Auf die geplante Revision des FKG sei zu verzichten.

2. Für die Prüfungsarbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) im Bereich NFA sei im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich vom 3. Oktober 2003 (FiLaG; SR 613.2) eine Rechtsgrundlage zu schaffen.

3. Eventualiter sei Art. 16 Abs. 3 FKG wie folgt zu ergänzen: «Die Tätigkeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle beinhaltet weder eine Prüfung individueller Veranlagungsdossiers noch eine Beurteilung der generellen Veranlagungspraxis der kantonalen und kommunalen Steuerbehörden.»


Begründung siehe Download.

 

Downloads

Downloads
Typ Titel Dokumentart
Antwort an den Bund Dokument

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch