Revision des Eidgenössischen Finanzkontrollgesetzes (FKG)
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir nehmen Bezug auf Ihre Einladung zur Vernehmlassung vom 26. Mai 2010 und äussern uns dazu wie folgt:
Anträge:
Wir beantragen:
1. Auf die geplante Revision des FKG sei zu verzichten.
2. Für die Prüfungsarbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) im Bereich NFA sei im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich vom 3. Oktober 2003 (FiLaG; SR 613.2) eine Rechtsgrundlage zu schaffen.
3. Eventualiter sei Art. 16 Abs. 3 FKG wie folgt zu ergänzen: «Die Tätigkeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle beinhaltet weder eine Prüfung individueller Veranlagungsdossiers noch eine Beurteilung der generellen Veranlagungspraxis der kantonalen und kommunalen Steuerbehörden.»
Begründung siehe Download.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Antwort an den Bund | Dokument |