Navigieren auf Kanton Zug

Revision des Gefahrgutrechts

Bundesamt für Strassen ASTRA

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 22. April 2020 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis 1. Juni 2020 zur Revision des Gefahrgutrechts Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.

Zu den gestellten Fragen verweisen wir auf den beiliegenden ausgefüllten Fragebogen.

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Downloads

Downloads
Typ Titel Bearbeitet
Antwort an den Bund 02.06.2020
Ausgefüllter Fragebogen 02.06.2020

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch