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Revision des Gesetzes über den Feuerschutz: Aufhebung der Feuerwehrpflicht und der Ersatzabgabe

6. Dezember 2013

Der Feuerwehrdienst soll künftig freiwillig erfolgen. Wer keinen Dienst absolviert, soll auch keine Ersatzabgabe leisten müssen. Mit der Teilrevision des Feuerschutzgesetzes setzt der Regierungsrat eine vom Kantonsrat im Oktober 2011 erheblich erklärte Motion um.

Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, die Teilrevision des Gesetzes über den Feuerschutz in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 6. Dezember 2013 Stellung zu nehmen.

Kontakt:

Sicherheitsdirektion

Elisabeth Heer Dietrich

Aabachstrasse 1, 6300 Zug

Tel.: 041 728 53 20

E-Mail: info.sds@zg.ch

Weitere Informationen

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