Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 31. März 2021 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Kantonsregierungen eingeladen, zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» Stellung zu nehmen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit und äussern uns wie folgt:
1. Allgemeine Haltung zum indirekten Gegenvorschlag
Wir begrüssen die Absicht, die wichtigen Anliegen der Initiative aufzunehmen und gesetzlich zu verankern und teilen die Einschätzung des Bundesrats, dass die biologische und landschaftliche Vielfalt stärker zu schützen und zu fördern ist. Trotz vieler Bemühungen und hoher Investitionen in verschiedenen Sektoralpolitiken liess sich bis heute der Rückgang der Biodiversität in der Schweiz nicht aufhalten.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 08.07.2021 |