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Revision des Steuerstrafrechts

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Am 29. Mai 2013 haben Sie die Kantone zur Vernehmlassung betreffend Revision des Steuerstrafrechts eingeladen. Gerne machen wir von dieser Möglichkeit Gebrauch und lassen Ihnen hiermit unsere Stellungnahme zukommen.

Anträge:

  1. Die Vorlage sei in folgenden generellen Bereichen grundsätzlich zu überarbeiten, zu ergänzen und nochmals in die Vernehmlassung zu geben:
    1. Ausführungen ergänzen zum Thema «Steuerstrafverfahren nach der schweizerischen Strafprozessordnung StPO durchführen»;
    2. Es sei ein Wahlrecht zu schaffen, welches es den Kantonen ermöglicht, Steuerstrafuntersuchungen von den Steuerbehörden oder von der Staatsanwaltschaft untersuchen zu lassen. Dieses Wahlrecht soll generell oder für einzelne Strafarten (Übertretung, Vergehen, Verbrechen) wahrgenommen werden können.
  2. Der Gesetzesentwurf sei in folgenden Einzelbereichen zu überarbeiten:
    1. Kriterium zur Abgrenzung des Verbrechenstatbestands vom Vergehenstatbestand;
    2. Abstimmung der steuerstrafrechtlichen Bestimmungen des DBG und StHG mit dem VStrR, falls dieses zur anwendbaren Verfahrensordnung erklärt wird;
    3. Vereinheitlichung der die Bussenbemessung regelnden Prinzipien (Asperations- bzw. Kumulationsprinzip);
    4. Strafbarkeit der juristischen Person;
    5. Regelung der örtlichen Zuständigkeit;
    6. Vereinfachung des Verfahrens bei der Verletzung von Verfahrenspflichten und die Erweiterung des Bussenrahmens im abgekürzten Verfahren;
    7. Überprüfung der Zuständigkeiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) in der Strafverfolgung auf ihre Verfassungsmässigkeit; Harmonisierung von Verjährungs- und Verwirkungsfristen; Umsetzung der Revision.

Begründung siehe Downloads.

 

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