Navigieren auf Kanton Zug

Revision des Zivildienstgesetzes

Antwort an den Bund

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 4. September 2013 hat uns das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF ersucht, bis zum 13. Dezember 2013 Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.

I.   Allgemeine Bemerkungen 

Die vorliegende Revision des Zivildienstgesetzes ist die notwendige Konsequenz aus der laufenden Revision des Militärgesetzes und wird von uns begrüsst. Eine der gewichtigsten Änderungen erfährt das Gesetz bezüglich der Tätigkeitsbereiche des Zivildienstes, da der Katalog um den Bereich des Schulwesens (Vorschulstufe bis und mit Sekundarstufe II) erweitert und das Forstwesen neu in den weit grösseren Tätigkeitsbereich Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege integriert wird. Diese Ausdehnung der Einsatzbetriebe ist grundsätzlich zu begrüssen. Im Rahmen von Projekten war der Einsatz auf Landwirtschaftsbetrieben heute schon möglich. Nun wird auch das Einsatzspektrum für Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur, zur Anlage und Pflege von ökologischen Ausgleichsflächen und in der Forstwirtschaft erweitert.

II.   Anträge  

  1. Die Begriffe "schulische Bildung und Erziehung" in Art. 3a Abs. 1 Bst. e sind in Gesetz und Bericht zu präzisieren.
  2. Bezüglich des Themas Einsätze im Rahmen des Sicherheitsverbundes Schweiz, Katastrophen und Notlagen, sind das Gesetz und der Bericht zu Art. 3a, Art. 4, Art. 7 und Art. 7a zu präzisieren.
  3. Gesetz und Bericht sind dahingehend zu ergänzen, dass eine Umgehung der ausserdienstlichen Schiesspflicht für Armeeangehörige durch Übertritt in den Zivildienst ausgeschlossen wird.

 Begründung siehe Downloads. 

Downloads

Downloads
Typ Titel Dokumentart
Antwort an den Bund

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch