Revision Grundbuchverordnung: AHVN13 im Grundbuch und landesweite Grundstücksuche
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 14. Oktober 2020 haben Sie uns Gelegenheit gegeben, bis zum 1. Februar 2021 eine Vernehmlassung einzureichen. Wir danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme und stellen verschiedene Anträge.
Anträge und Begründungen siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 28.01.2021 |