Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 10. September 2008 haben Sie uns zu titelerwähnter Angelegenheit zur Vernehmlassung eingeladen. Dieser Einladung kommen wir nachfolgend gerne nach.
Anträge
1. Wir beantragen Ihnen, die Arbeiten für die Abfederung allfälliger Auswirkungen eines Freihandelsabkommens mit der EU (FHAL) durch eine Bilanzreserve weiterzuführen, damit die von einem WTO-Abschluss und einem FHAL-Abschluss ausgelösten Einkommensverluste in der Landwirtschaft zumindest teilweise abgefedert werden können.
2. Wir lehnen die Umsetzung einer Separatfondslösung ab.
3. Die Begleitmassnahme gemäss Ziff. 1 darf nicht auf Kosten des übrigen Agrarbudgets finanziert werden.
Begründung
Die Beschlüsse der WTO im Rahmen der Doha-Runde, deren Abschluss allerdings noch aussteht, werden von der Schweizer Landwirtschaft grosse Anpassungsleistungen fordern und zu Einkommensverlusten in der Grössenordnung von teilweise mehr als 30% führen. Der Bundesrat sieht zudem ein Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) als Teil seiner Wachstumspolitik und erhofft sich davon eine nachhaltige Steigerung des BIP um 0,5% oder rund 2 Milliarden Franken. Das Sektoreinkommen der Landwirtschaft sinkt hingegen um 4.3 Milliarden Franken. Die Konsumentenpreise werden wahrscheinlich kaum im ähnlichen Masse sinken. Das BLW arbeitet aufgrund einer Motion an einer Weiterentwicklung des heutigen Direktzahlungssystems, welches im Vergleich mit jenem der EU überzeugt. Sollte ein neues Direktzahlungssystem eingeführt werden, so kommen zusätzliche Anpassungskosten auf die Branche zu. Die drei Projekte stehen zueinander in einem engen zeitlichen Verhältnis.
Die Kantone haben sich über die KdK wiederholt zu den WTO-Verahndlungen geäussert. Ein FHAL lehnen sie im jetzigen Zeitpunkt ab. Trotzdem hat der Bundesrat am 27. August 2008 die Eröffnung von entsprechenden Verhandlungen mit der EU auf der Basis des unveränderten Verhandlungsmandats vom 14. März 2008 beschlossen. Für den Kanton Zug stehen Überlegungen zur Erhaltung des Produktionspotentials der Landwirtschaft, die flächendeckende Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die Sozialverträglichkeit des Strukturwandels im Vordergrund. Wir können bisher noch nicht genau abschätzen, was ein FHAL dies-bezüglich für konkrete Auswirkungen haben könnte.
Wir begrüssen es deshalb, dass der Bundesrat die Notwendigkeit von Begleitmassnahmen zur Abfederung des von einem WTO-Abschluss und einem FHAL ausgelösten Anpassungsdrucks anerkennt. Für Begleitmassnahmen sieht er einen Finanzrahmen von 2 bis 4 Milliarden Franken vor und hat schon wiederholt versichert, die Mittel dafür seien vorhanden.
Mit der Schaffung einer Bilanzreserve will der Bundesrat nun einen Schritt weiter gehen und auch eine politische Verpflichtung eingehen, was wir grundsätzlich begrüssen. Wir sind uns aber bewusst, dass mit der Schaffung der Bilanzreserve und der Verwendung der Agrareinfuhrzölle als deren Alimentierung, spätere Begleitmassnahmen noch nicht finanziert sind. Ohnehin würden die aufsummierten Agrarzölle zur Finanzierung aller Begleitmassnahmen nicht genügen. Die Bilanzreserve ist keine Separatfondslösung, die aus finanzpolitischen Gründen abzulehnen ist.
Da mit der Schaffung der Bilanzreserve die Begleitmassnahmen im Zeitpunkt der Ausgaben schuldenbremskonform finanziert werden müssen, gilt es heute schon erste Überlegungen hierzu anzustellen. Die Schuldenbremse verlangt einen Ausgleich der Ausgaben und Einnahmen über einen Konjunkturzyklus hinweg. Von einem FHAL erwartet der Bundesrat einen Wachstumseffekt und eine Erhöhung des BIP. Jede Erhöhung des BIP führt auch zu mehr Steuereinnahmen. Der Bund schätzt diese für die Zeit nach Erreichen des neuen Gleichgewichts nach der Einführung eines FHAL auf rund 450 Millionen Franken pro Jahr. Wenn ein FHAL eine nachhaltige Steigerung des BIP auslöst, so sind auch diese Mehreinnahmen dauerhaft. Zudem rechnet der Bund mit einer Anpassungszeit von lediglich 10 Jahren. Das Verhandlungsmandat für ein FHAL sieht sogar nur 5-jährige Übergangsfristen vor. Es erscheint daher richtig, dass der Bund die Begleitmassnahmen bevorschusst und aus den höheren Steuereinnahmen der ersten Jahre nach der vollständigen Umsetzung eines FHAL oder WTO-Abschlusses finanziert. Diese Lösung ist schuldenbremskonform und sollte unseres Erachtens weiter verfolgt werden.
Wir teilen die Ansicht der LDK, dass die Begleitmassnahmen nicht auf Kosten des übrigen Agrarbudgets finanziert werden dürfen, weil die Branche ansonsten doppelt für ein FHAL oder einen WTO-Abschluss bezahlen würde. Wie dargelegt, könnten hierfür die höheren Steuereinnahmen verwendet werden. Wir erwarten vom Bundesrat eine entsprechende Prüfung, wenn schon keine Separatfondslösung geschaffen werden kann.
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Bilanzreserve für die Landwirtschaft | Merkblatt |