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Schaf­fung einer Bi­lanz­re­ser­ve zur Fi­nan­zie­rung von Be­gleit­mass­nah­men zu Guns­ten der Land­wirt­schaft

Ant­wort an das Eid­ge­nös­si­sche Volks­wirt­schafts­de­par­te­ment

Sehr ge­ehr­te Damen und Her­ren

Mit Schrei­ben vom 10. Sep­tem­ber 2008 haben Sie uns zu ti­tel­er­wähn­ter An­ge­le­gen­heit zur Ver­nehm­las­sung ein­ge­la­den. Die­ser Ein­la­dung kom­men wir nach­fol­gend gerne nach.

An­trä­ge

1. Wir be­an­tra­gen Ihnen, die Ar­bei­ten für die Ab­fe­de­rung all­fäl­li­ger Aus­wir­kun­gen eines Frei­han­dels­ab­kom­mens mit der EU (FHAL) durch eine Bi­lanz­re­ser­ve wei­ter­zu­füh­ren, damit die von einem WTO-​Abschluss und einem FHAL-​Abschluss aus­ge­lös­ten Ein­kom­mens­ver­lus­te in der Land­wirt­schaft zu­min­dest teil­wei­se ab­ge­fe­dert wer­den kön­nen.

2. Wir leh­nen die Um­set­zung einer Se­pa­rat­fonds­lö­sung ab.

3. Die Be­gleit­mass­nah­me ge­mäss Ziff. 1 darf nicht auf Kos­ten des üb­ri­gen Agrar­bud­gets fi­nan­ziert wer­den.

Be­grün­dung

Die Be­schlüs­se der WTO im Rah­men der Doha-​Runde, deren Ab­schluss al­ler­dings noch aus­steht, wer­den von der Schwei­zer Land­wirt­schaft gros­se An­pas­sungs­leis­tun­gen for­dern und zu Ein­kom­mens­ver­lus­ten in der Grös­sen­ord­nung von teil­wei­se mehr als 30% füh­ren. Der Bun­des­rat sieht zudem ein Frei­han­dels­ab­kom­men mit der EU im Agrar-​ und Le­bens­mit­tel­be­reich (FHAL) als Teil sei­ner Wachs­tums­po­li­tik und er­hofft sich davon eine nach­hal­ti­ge Stei­ge­rung des BIP um 0,5% oder rund 2 Mil­li­ar­den Fran­ken. Das Sek­tor­ein­kom­men der Land­wirt­schaft sinkt hin­ge­gen um 4.3 Mil­li­ar­den Fran­ken. Die Kon­su­men­ten­prei­se wer­den wahr­schein­lich kaum im ähn­li­chen Masse sin­ken. Das BLW ar­bei­tet auf­grund einer Mo­ti­on an einer Wei­ter­ent­wick­lung des heu­ti­gen Di­rekt­zah­lungs­sys­tems, wel­ches im Ver­gleich mit jenem der EU über­zeugt. Soll­te ein neues Di­rekt­zah­lungs­sys­tem ein­ge­führt wer­den, so kom­men zu­sätz­li­che An­pas­sungs­kos­ten auf die Bran­che zu. Die drei Pro­jek­te ste­hen zu­ein­an­der in einem engen zeit­li­chen Ver­hält­nis.

Die Kan­to­ne haben sich über die KdK wie­der­holt zu den WTO-​Verahndlungen ge­äus­sert. Ein FHAL leh­nen sie im jet­zi­gen Zeit­punkt ab. Trotz­dem hat der Bun­des­rat am 27. Au­gust 2008 die Er­öff­nung von ent­spre­chen­den Ver­hand­lun­gen mit der EU auf der Basis des un­ver­än­der­ten Ver­hand­lungs­man­dats vom 14. März 2008 be­schlos­sen. Für den Kan­ton Zug ste­hen Über­le­gun­gen zur Er­hal­tung des Pro­duk­ti­ons­po­ten­ti­als der Land­wirt­schaft, die flä­chen­de­cken­de Er­brin­gung der ge­mein­wirt­schaft­li­chen Leis­tun­gen und die So­zi­al­ver­träg­lich­keit des Struk­tur­wan­dels im Vor­der­grund. Wir kön­nen bis­her noch nicht genau ab­schät­zen, was ein FHAL dies-​bezüglich für kon­kre­te Aus­wir­kun­gen haben könn­te.

Wir be­grüs­sen es des­halb, dass der Bun­des­rat die Not­wen­dig­keit von Be­gleit­mass­nah­men zur Ab­fe­de­rung des von einem WTO-​Abschluss und einem FHAL aus­ge­lös­ten An­pas­sungs­drucks an­er­kennt. Für Be­gleit­mass­nah­men sieht er einen Fi­nanz­rah­men von 2 bis 4 Mil­li­ar­den Fran­ken vor und hat schon wie­der­holt ver­si­chert, die Mit­tel dafür seien vor­han­den.

Mit der Schaf­fung einer Bi­lanz­re­ser­ve will der Bun­des­rat nun einen Schritt wei­ter gehen und auch eine po­li­ti­sche Ver­pflich­tung ein­ge­hen, was wir grund­sätz­lich be­grüs­sen. Wir sind uns aber be­wusst, dass mit der Schaf­fung der Bi­lanz­re­ser­ve und der Ver­wen­dung der Agrar­ein­fuhr­zöl­le als deren Ali­men­tie­rung, spä­te­re Be­gleit­mass­nah­men noch nicht fi­nan­ziert sind. Oh­ne­hin wür­den die auf­sum­mier­ten Agrarzöl­le zur Fi­nan­zie­rung aller Be­gleit­mass­nah­men nicht ge­nü­gen. Die Bi­lanz­re­ser­ve ist keine Se­pa­rat­fonds­lö­sung, die aus fi­nanz­po­li­ti­schen Grün­den ab­zu­leh­nen ist.

Da mit der Schaf­fung der Bi­lanz­re­ser­ve die Be­gleit­mass­nah­men im Zeit­punkt der Aus­ga­ben schul­den­brems­kon­form fi­nan­ziert wer­den müs­sen, gilt es heute schon erste Über­le­gun­gen hier­zu an­zu­stel­len. Die Schul­den­brem­se ver­langt einen Aus­gleich der Aus­ga­ben und Ein­nah­men über einen Kon­junk­tur­zy­klus hin­weg. Von einem FHAL er­war­tet der Bun­des­rat einen Wachs­tums­ef­fekt und eine Er­hö­hung des BIP. Jede Er­hö­hung des BIP führt auch zu mehr Steu­er­ein­nah­men. Der Bund schätzt diese für die Zeit nach Er­rei­chen des neuen Gleich­ge­wichts nach der Ein­füh­rung eines FHAL auf rund 450 Mil­lio­nen Fran­ken pro Jahr. Wenn ein FHAL eine nach­hal­ti­ge Stei­ge­rung des BIP aus­löst, so sind auch diese Mehr­ein­nah­men dau­er­haft. Zudem rech­net der Bund mit einer An­pas­sungs­zeit von le­dig­lich 10 Jah­ren. Das Ver­hand­lungs­man­dat für ein FHAL sieht sogar nur 5-​jährige Über­gangs­fris­ten vor. Es er­scheint daher rich­tig, dass der Bund die Be­gleit­mass­nah­men be­vor­schusst und aus den hö­he­ren Steu­er­ein­nah­men der ers­ten Jahre nach der voll­stän­di­gen Um­set­zung eines FHAL oder WTO-​Abschlusses fi­nan­ziert. Diese Lö­sung ist schul­den­brems­kon­form und soll­te un­se­res Er­ach­tens wei­ter ver­folgt wer­den.

Wir tei­len die An­sicht der LDK, dass die Be­gleit­mass­nah­men nicht auf Kos­ten des üb­ri­gen Agrar­bud­gets fi­nan­ziert wer­den dür­fen, weil die Bran­che an­sons­ten dop­pelt für ein FHAL oder einen WTO-​Abschluss be­zah­len würde. Wie dar­ge­legt, könn­ten hier­für die hö­he­ren Steu­er­ein­nah­men ver­wen­det wer­den. Wir er­war­ten vom Bun­des­rat eine ent­spre­chen­de Prü­fung, wenn schon keine Se­pa­rat­fonds­lö­sung ge­schaf­fen wer­den kann.

Wir dan­ken Ihnen für die Mög­lich­keit der Stel­lung­nah­me.

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Bilanzreserve für die Landwirtschaft Merk­blatt

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