Sicherheitskontrollgesetz
Sehr geehrter Herr Bundesrat Leuenberger
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 26. August 2008 haben Sie uns gebeten, zur Botschaft und zum Entwurf für ein Sicherheitskontrollgesetz Stellung zu nehmen. Wir äussern uns wie folgt:
Grundsätzlich stimmen wir der Vorlage zu. Die Sicherheit von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten, Sicherheitssystemen und Komponenten ist mit dem neuen Erlass verfahrensmässig, nicht aber materiell geregelt. Das neue Gesetz zeigt auf, wie der Staat in den verschiedenen Bereichen die gewünschte technische Sicherheit herbeiführt, sei es anhand von Erklärungen der Hersteller oder Betreiber von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten, Sicherheitssystemen oder Komponenten, sei es anhand von diesbezüglichen Bescheinigungen einer unabhängigen Stelle oder mittels eigener, staatlicher Kontrollen durch besondere Sicherheitsorgane. Wir hatten uns in der Vernehmlassung vom 4. Dezember 2001 zum vorangegangenen Gesetzesentwurf, dem Bundesgesetz über die Kontrolle der technischen Sicherheit (BGTS) noch kritisch vernehmen lassen. Die neue Vorlage hat deutlich an Konsistenz gewonnen.
In zwei Punkten ist sie allerdings zu überdenken. Einmal ist die im SKG vorgeschlagene Änderung von Art. 14 des Binnenschifffahrtsgesetzes (BSG), wonach anstelle der amtlichen Prüfung das Prüfsystem nach SKG tritt, nicht nachvollziehbar. Wie das Verhältnis zwischen SKG und BSG ausgestaltet ist, lässt sich den Unterlagen nicht klar entnehmen.
Zu hinterfragen ist auch die vorgeschlagene Differenzbereinigung nach Art. 7 SKG. Bei Interessenkonflikten zwischen Bewilligungs- und Konzessionsbehörden und dem Sicherheitsorgan besteht, je nach Stellung des Sicherheitsorgans, die Möglichkeit, sich über die Sicherheitsbehörde hinwegzusetzen. In diesen Fällen entscheidet das UVEK. Besonders fragwürdig ist die Differenzbereinigung, wenn der Bund selber entsprechende Anlagen betreibt und gemäss Art. 4 für die Einhaltung der technischen Sicherheit selber verantwortlich ist.
Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Bundesrat Leuenberger, sehr geehrte Damen und Herren, unsere Stellungnahme bei der weiteren Bearbeitung des Sicherheitskontrollgesetzes zu berücksichtigen.
Freundliche Grüsse
Regierungsrat des Kantons Zug
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Vernehmlassungsantwort an den Bund | Dokument |