Teilrevision der Kantonsverfassung sowie des Wahl- und Abstimmungsgesetzes
18. Mai 2017
Teilrevision der Kantonsverfassung sowie des Wahl- und Abstimmungsgesetzes
Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf für eine Teilrevision der Kantonsverfassung sowie des Wahl- und Abstimmungsgesetzes WAG in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 18. Mai 2017 zu den vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen.
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