Teilrevision der Radio und Fernsehverordnung
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 8. September 2021 haben Sie die Kantone eingeladen, zur Teilrevision der Radio und Fernsehverordnung Stellung zu nehmen.
Wir begrüssen grundsätzlich die Teilrevision, weisen jedoch darauf hin, dass aus der Vorlage die Kostenfolgen zu wenig klar hervorgehen. Zudem wäre aufgrund der starken Pendlerbeziehung und wirtschaftlichen Verflechtungen auch ein Versorgungsgebiet Zug–Zürich denkbar.
Ergänzende Bemerkungen:
Die Definition der heutigen Radio-Versorgungsgebiete ist geprägt von der technischen Voraussetzung der UKW-Verbreitung. Dank DAB-Technologie von technischen Planungsbeschränkungen weitgehend befreit, können die neu definierten Versorgungsgebiete nun als Regionen bezeichnet werden, für die ein konzessionierter Veranstalter einen publizistischen Leistungsauftrag erfüllen muss.
Details siehe Download.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 30.11.2021 |