Teilrevision der Signalisationsverordnung – Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpooling
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 10. November 2021 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 25. Februar 2022 zur obgenannten Vorlage vernehmen zu lassen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Sicherheitsdirektion mit der direkten Erledigung der Vernehmlassung beauftragt. Nach Durchführung eines internen Vernehmlassungsverfahrens bei den betroffenen Stellen nehmen wir die Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.
Zu den gestellten Fragen verweisen wir auf den beiliegenden ausgefüllten Fragebogen.
Details siehe Downloads.
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 17.02.2022 | |
Ausgefüllter Fragebogen | 17.02.2022 |