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Teilrevision der Sprengstoffverordnung

Antwort an den Bund, online bis 14. Oktober 2009

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 3. Juli 2009 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis 11. September 2009 zum Entwurf der Teilrevision der Verordnung vom 27. November 2000 über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffverordnung, SprstV; SR 941.411) Stellung zu nehmen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. Unsere Vernehmlassung stützt sich auf ein verwaltungsinternes Mitberichtsverfahren.

Antrag

Die im Entwurf zur Teilrevision vorgesehenen Änderungen der Sprengstoffverordnung seien in der Fassung zu verabschieden, in der sie den Kantonen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens unterbreitet wurden.


Begründung

Die im vorgelegten Entwurf enthaltenen Änderungen und die damit verbundenen Bestrebungen zur Harmonisierung der Normen werden vom Kanton Zug begrüsst.


Abschliessend bedanken wir uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme.


Freundliche Grüsse
Regierungsrat des Kantons Zug

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