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Teilrevision der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG)

31. März 2012

Der Kantonsrat hat das Zuger Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG; BGS 811.1) mit Beschluss vom 5. Mai 2011 teilrevidiert, da einzelne Bestimmungen mittlerweile nicht mehr ganz aktuell waren und weil höherrangiges Recht in der Zwischenzeit revidiert oder neu erlassen worden ist. Nach der Teilrevision des EG USG vom 5. Mai 2011 (Vorlage Nr. 1975.8 - 13770), die per 1. Januar 2012 in Kraft treten wird, hat der Regierungsrat die entsprechende Anpassung der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG; BGS 811.11) vorzunehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug ist hier bestrebt, seine kantonale Umweltschutzgesetzgebung weiterhin möglichst schlank zu halten. Überholte Bestimmungen oder Wiederholungen von Bundesrecht werden aufgehoben. Die Anpassungen der Verordnung lassen sich wie folgt aufteilen: Anpassungen an Bundesumweltrecht; Änderungen aufgrund der Teilrevision des EG USG; Nachführung der Kompetenzen, welche mit Hilfe der Verfügung über die Delegation von Zuständigkeiten der Baudirektion vom 12. Mai 2003 (BGS 153.741) an das Amt für Umweltschutz delegiert worden sind.

Baudirektion/Direktionssekretariat
 

 

Kontakt:

Baudirektion
Arnold Brunner, Rechtsdienst
Aabachstrasse 5, Postfach 857, 6301 Zug
Tel.: 041 728 53 13
E-Mail: arnold.brunner@zg.ch
 

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