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Teilrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz

30. April 2012

Der Kantonsrat hat am 30. Juni 2011 eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) beschlossen. Das geänderte PBG ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
Nach der Änderung des PBG muss auch die Verordnung zum PBG geändert werden. Diese Änderungen sind zum Teil auf das geänderte PBG zurückzuführen, aber nicht nur. Die Verordnung zum PBG soll auch aktualisiert und den Erfordernissen der heutigen Zeit angepasst werden. Von den Anpassungen sind im Wesentlichen folgende Bereiche betroffen: Änderungen, die mit der Einführung der kantonalen Koordinationsstelle zusammenhängen; Präzisierungen bei den baurechtlichen Begriffen; Beitritt des Kantons Zug zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB); strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Bauten und Anlagen in Arealbebauungen und in Bebauungsplänen.

Baudirektion/Direktionssekretariat
 

 

Kontakt:

Baudirektion
Paul Baumgartner, Rechtsdienst
Aabachstrasse 5, Postfach 857, 6301 Zug
Tel.: 041 728 53 12
E-Mail: paul.baumgartner@zg.ch
 

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