Navigieren auf Kanton Zug

Teilrevision der Waffenverordnung

Antwort an den Bund

Sehr geehrter Herr Direktor

Sehr geehrte Damen und Herren

 Das Bundesamt für Polizei fedpol hat mit Schreiben vom 2. Juli 2013 die Kantone eingeladen, zu den vorgesehenen Änderungen der Waffenverordnung vom 2. Juli 2008 (WV; SR 514.541) Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegen­heit innert der freundlicherweise bis zum 24. Oktober 2013 erstreckten Frist gerne wahr.

Materiell begrüssen wir den Vorentwurf und unterstützen die Streichung von Kroatien und Montenegro von der sog. Länderliste (Art. 12 Abs. 1 Bst. b und e), die formelle Anpassung von Art. 12 Abs. 2 sowie die Zustellungspflicht der Dokumente im Sinne des neu formulierten Art. 18 Abs. 4. Ergänzend stellen wir nachstehende Anträge:

1.         Zu Art. 12 Abs 1

 In die sog. Länderliste (Art. 12 Abs. 1) seien neu die Länder Nordafrikas sowie des Nahen Ostens aufzunehmen.

2.         Zu Art. 18 Abs. 4

In Art. 18 Abs. 4 sei zu definieren, wer die fraglichen Dokumente der kantonalen Meldestelle zuzustellen hat.

Begründung siehe Download.

 

 

Downloads

Downloads
Typ Titel Dokumentart
Antwort an den Bund Dokument

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch